| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Stand: 1. Juni 2007
Anwendungsbereich und Geltung
Die Firma bambus-parkett.ch (TO Group GmbH) vertreibt die in ihrem Online-Shop spezifizierten Waren zu den nachstehenden Bedingungen.
Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen dem Kunden und der bambus-parkett.ch (TO Group GmbH) kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch bambus-parkett.ch (TO Group GmbH) zustande. Der Auftrag des Kunden erfolgt schriftlich (per Fax, E-Mail oder Briefpost) oder Internet-Onlineshop (sofern nicht "Proforma-Bestellung" erwähnt wurde - zwecks Offertenanfrage). Die bambus-parkett.ch (TO Group GmbH) nimmt den Auftrag an, indem sie dem Kunden eine Auftragsbestätigung (per Fax, E-Mail oder Briefpost) übermittelt oder die bestellte Ware liefert.
Allgemeines
Soweit im Einzelfall keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen automatisch als Bestandteil aller mit bambus-parkett.ch (TO Group GmbH) geschlossenen Geschäftsvereinbarungen. Entgegenstehende Bedingungen des Bestellers sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend.
Bestellung
Bestellungen sind bindend und werden von uns durch schriftliche Auftragsbestätigung angenommen.
Liefertermine
Die Liefertermine sind als Orientierungsgröße zu verstehen. Für etwaigen Lieferverzug, verursacht durch Dritte oder durch höhere Gewalt tragen wir keine Verantwortung.
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers (z.B. An- und/oder Nachnahmezahlungen) voraus.
Ansprüche auf Schadensersatz sind hierbei ausgeschlossen.
Fakturierung
Die Preise verstehen sich grundsätzlich in CHF (inkl. MwSt) ab Lager des Verkäufers.
Kosten für Transport zum Bestimmungsort gehen zu Lasten des Käufers.
Zahlung
Sofern nichts anderes vereinbart, ist der Rechnungsbetrag bei der Lieferannahme der Ware rein netto fällig.
Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung der Ware das Eigentum der Firma bambus-parkett.ch (TO Group GmbH).
Gefahrübergang
Die Ware rollt auf Gefahr des Bestellers ab Lager bis zum Bestimmungsort. Erkennbare Transportschäden sind dem Spediteur zu rügen.
Mängelrüge
Der Kunde hat die gelieferte Ware bei der Annahme auf Richtigkeit, Menge und Beschädigungen zu kontrollieren. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich dem Verkäufer anzugeben. Spätere Beanstandungen hierbei können von uns nicht mehr berücksichtigt werden.
Von der weiteren Verarbeitung der Mängelware zwecks Begutachtung und Umtauschs muss abgesehen werden.
Gewährleistung
Bei sachlicher Montage und Benutzung gewähren wir dem Kunden gemäß betreffenden gesetzlichen Vorschriften. Für Fehler und Mängel Infolge unsachgemäßer Lagerung bzw. Montage übernehmen wir keine Haftung.
Bambus ist ein Naturstoff. Abweichungen von Farben, Maserungen und Merkmale zueinander sind daher kein Bearbeitungs- und Materialsfehler und zählen nicht zum Umfang der Gewährleistung. Deswegen haften wir nicht für Farb- und Formgleichheit.
Der Verlegungsarbeit sollten von Fachleuten ausgeführt werden.
Der Kunde hat die allgemein anerkannt erforderlichen Lager- und Verwendungsvoraussetzungen der Ware einzuhalten und Montage- und Pflegeanweisungen zu folgen. Schäden, die durch Nichtbefolgen solcher Anweisungen entstanden sind, zählen nicht zum Umfang der Gewährleistung.
Die zugesprochene Qualität unserer Produkte setzt die allgemein anerkannt baulichen und handwerklichen Voraussetzungen voraus. Bei später auftretender Verformung (Quellen, Schwinden usw.) infolge Nichterfüllens solcher Voraussetzungen und unsachgemässer Lagerung, Montage und Benutzung übernehmen wir keine Haftung.
Bei einer berechtigten Mängelrüge besteht ein Anspruch auf Nachbesserung. Eine Ersatzlieferung oder eine Minderung des Kaufpreises wird erst vorgenommen, falls keine Nachbesserung möglich ist.
Rücktrittsrecht
Die bambus-parkett.ch (TO Group GmbH) kann vom Auftrag zurücktreten, wenn die vereinbarte Zahhlung nicht fristgerecht erfolgt, Besorgnis einer Veränderung in der Kreditwürdigkeit des Bestellers besteht oder unbegründet reklamiert wird.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die vertraglichen Beziehungen unterliegen dem schweizerischen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für beide Parteien ist Zürich.
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